Liebe Eltern,
wir haben vom Schulministerium ein aktuelles Handlungskonzept zu Corona (auf Grundlage der ab 23.12.2022 gültigen Coronaschutzverordnungen und Test- und Quarantäneverordnungen) erhalten, welches ab Januar gültig sein wird. Hierüber möchten wir Sie gerne informieren. Die vorgeschriebenen Maßnahmen sind wie immer für uns bindend, unterscheiden sich in den meisten Fällen jedoch nicht von den bisherigen Maßnahmen:
Das Schulministerium schreibt hierzu Folgendes:
Aktuelle Corona-Situation
Aktuell ist die Zahl schwerer Krankheitsverläufe weiterhin stabil auf einem geringen Niveau. Hinzu kommt, dass die Immunisierung in der Bevölkerung durch Impfungen und die Genesung nach einer Infektion deutlich zugenommen hat. Dies ermöglicht derzeit weitgehend ein öffentliches Leben ohne erhebliche Einschränkungen bzw. Schutzmaßnahmen.
Allerdings kann eine Infektion mit den aktuell dominanten Virusvarianten zu Symptomen führen, die eine Teilnahme am Unterricht für einige Tage unmöglich machen. Dies unterscheidet COVID-19 zwar nicht von anderen Erkrankungen, bedeutet aber vor allem dann eine besondere Belastung für den Unterrichtsbetrieb, wenn eine Vielzahl von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften gleichzeitig betroffen ist.
Auch vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, weiterhin auf bewährte Infektionsschutzmaßnahmen zurückzugreifen, um so dazu beizutragen, dass die gesundheitlichen Risiken durch die Corona-Pandemie in den Schulen weiterhin möglichst gering bleiben. Das Ziel bleibt es, den Schulbetrieb und den Präsenzunterricht durchgängig aufrechtzuerhalten, weil dies für die Entwicklung der Kompetenzen und die psychosoziale Entwicklung unserer Schülerinnen und Schüler besonders wichtig ist.
Grundsätze
Eigenverantwortung – freiwilliges Tragen einer Maske – Schulbesuch möglichst symptomfrei
1. Eigenverantwortung
Um auf mögliche Entwicklungen des Infektionsgeschehens vorbereitet zu sein, empfiehlt es sich, auf bewährte Infektionsschutzmaßnahmen zurückzugreifen:
- Regelmäßiges Händewaschen
- das freiwillige Tragen einer Maske wird empfohlen
- Regelmäßiges Lüften
- Grundsatz anlassbezogener Tests auf freiwilliger Basis bereits im häuslichen Umfeld
2. Freiwilliges Tragen einer Maske
Keine Maskenpflicht
Weiterhin besteht die bisher ausgesprochenen Empfehlung zum Tragen einer Maske in der Schule. Für Kinder beschränkt sich diese Empfehlung auf das Tragen einer medizinischen Maske. Aus dieser Empfehlung kann keine Verpflichtung zum Tragen einer Maske abgeleitet werden.
Maskenpflicht im Schulbus
Die Coronaschutzverordnung schreibt weiterhin eine Maskenpflicht in Bussen vor. Ausnahmen bestehen bei Vorliegen von medizinischen Gründen und für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres.
Lüften
Um die Risiken einer Ansteckung durch Aerosole zu verringern, ist nach wie vor eine regelmäßige gute Durchlüftung der Räume von großer Bedeutung.
3. Schulbesuch möglichst symptomfrei
Eine Verpflichtung zur anlasslosen Testung (…) ist in Schulen (…) nicht vorgesehen. Um den Schutz aller am Schulleben Beteiligten zu gewährleisten, ist es wichtig, dass niemand mit entsprechenden Symptomen die Schule aufsuchen sollte, ohne vorher zu Hause einen Antigenselbsttest durchgeführt zu haben. Bei schweren Erkältungssymptomen ist ein Schulbesuch – selbst bei Vorliegen eines negativen Antigenselbsttests – nicht möglich.
Anlässe für das Testen zu Hause:
- Keine Symptome, aber enger Kontakt mit einer infizierten Person
- Leichte bis schwere Symptome (WICHTIG: Auch bei leichten Erkältungssymptomen)
- Weiterer Test, wenn die Symptome sich nicht innerhalb von 24 Stunden verbessern und der erste Test negativ war
Testungen in Schule
Testungen in der Schule werden daher nur dann ausnahmsweise durchgeführt, wenn
- Kinder typische Symptome (s.u.) zeigen und zuhause KEIN Test durchgeführt wurde
- Kinder typische Symptome (s.u.) zeigen, eine Bestätigung eines häuslichen Tests zwar vorliegt, die Symptome sich jedoch im Tagesverlauf deutlich verstärken
Wenn Kinder typische Symptome zeigen, jedoch eine schriftliche Bestätigung der Eltern vorliegt, dass am Morgen ein Test zuhause durchgeführt wurde und dieser NEGATIV ausgefallen ist, wird in der Schule KEIN Test durchgeführt.
Von uns erhalten Sie über die Kinder weiterhin Antigenselbsttests, die Sie mit Ihrem Kind zuhause durchführen anlassbezogen können.
Typische COVID-19-Symptome:
- Husten
- Fieber
- Schnupfen
- Reduzierter Allgemeinzustand („Abgeschlagenheit“)
- Halsschmerzen
- Magen-Darm-Beschwerden
- Störung des Geschmacks- und Geruchssinns
- Muskelschmerzen
- Atemnot
- Herzrasen
Umgang mit positivem Testergebnis
- Positiv getestete Person = Isolierung (5 Tage zuzüglich Testtag)
- Kontaktpersonen = KEINE Quarantäne, Selbsttest jedoch ratsam
- Für Schule gilt unverändert, dass nur die infizierte Person in Isolation geht, andere Kinder aber nicht betroffen sind und nach wie vor in die Schule gehen.
- Beruht das erste positive Testergebnis auf einem Antigenselbsttest, besteht immer die Verpflichtung, sich einem offiziellen Coronaschnelltest („Bürgertest“) oder einem PCR-Test zu unterziehen, um das Ergebnis zu bestätigen.
Rückkehr nach Isolierung
- Dauer der Isolierung: 5 volle Tage (zuzüglich Testtag)
- Tag der Testung zählt als Tag 0
- Freitestung oder Abschlusstestung: Nicht mehr notwendig
Beispiel:
Tag des Tests war der 30. November (Tag 0). Die Frist beginnt am folgenden Tag (1. Dezember). Tag 5 ist somit der 5. Dezember und mit Ablauf dieses Tages endet die Isolierung automatisch. Das Kind darf erst nach dem 5. Tag, also ab dem 6. Dezember wieder in die Schule gehen.
Maßnahmen nach Isolierung
Nach der Isolierung wird empfohlen, bis zum zehnten Tag eine (medizinische) Maske zu tragen. Sollten Kinder nach der Isolierung noch Symptome haben oder eine freiwillige Selbsttestung positiv sein, empfehlen wir nachdrücklich, das Kind nicht in die Schule zu schicken sondern es krank zu melden, bis es symptomfrei ist.
Wir hoffen, dass es uns gemeinsam gelingt, unseren mittlerweile ständigen Begleiter CORONA wirksam zurückzudrängen.
Beste Grüße
Renate Lehmann und Jana Vey